Von: Roman Hölzl Bitte beachten Sie, dass ab sofort in Folge der verschärften Sicherheitsmaßnahmen auch bei 2G grundsätzlich FFP2-Maskenpflicht innerhalb der Sportparkhalle gilt. Die Masken dürfen am festen Sitzplatz nur dann abgenommen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann. Links: Verwandte News: Dateien: |
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