Nächster Kampftag

30. April 2025 - 30. April 2026

Keine Einträge gefunden

Unsere Partner

Informatives


10.12.2024
 
Einspruch erfolgreich: Ergebnis des Vorrundenkampfs gegen Weingarten wiederhergestellt
 
Von: Roman Hölzl


Nach über acht Wochen Wartezeit wurde am vergangenen Montag vom Rechtsausschuss I des Deutschen Ringerbunds der Burghauser Einspruch gegen die am grünen Tisch erfolgte 0:40 Wertung des Kampfs gegen die SV Germania Weingarten verhandelt. Das Ergebnis spricht für sich: Der vom SV Wacker Burghausen eingereichten Beschwerde wurde stattgegeben, damit wird das ursprüngliche auf der Matte erzielte Ergebnis des 16:5 Heimsiegs wiederhergestellt.

Roland Schwarz feierte mit seinem Team in der Vorrunde einen klaren Sieg gegen Weingarten, der nun vom Sportgericht bestätigt wurde.

Auslöser für den Rechtsstreit war die geänderte Regelauslegung des Deutschen Ringerbunds im Bereich des Lizenzwesens. Ohne dass von der vergangenen Saison auf die laufende Saison eine Regeländerung vorgenommen wurde, wurde heuer das Regelwerk ohne vorangegangene Ankündigung, willkürlich anderweitig interpretiert. Das hatte zur Folge, dass die kurzfristig eingereichte Lizenz für den Burghauser Nachwuchsringer Alexander Kreimer für den Kampf gegen Weingarten rückwirkend als ungültig erklärt wurde. Von derselben Problematik waren in der laufenden Bundesliga-Runde noch zwei weitere Mannschaften betroffen – die Teams der Red Devils Heilbronn und des ASV Urloffen. Auch Urloffen befand sich wegen derselben Thematik bis vor Kurzem noch im Rechtsstreit mit dem DRB – und auch in diesem Fall bekam der Bundesligist Recht, sodass die monierte Lizenz nun doch als korrekt erteilt anzusehen ist. Beide Urteile wurden in Folge der tiefgehenden Recherchearbeiten der Burghauser Verantwortlichen gefällt, da der SV Wacker Burghausen eine Vielzahl von Beispielen nachweisen konnte, in denen in der vergangenen Saison in identischer Weise kurzfristige Lizenzen beantragt wurden und dieses Prozedere stets als korrekt angesehen wurde. Sollten zur kommenden Saison die betroffenen Passagen im Regelwerk des Deutschen Ringerbunds nicht angepasst werden, können die beiden Rechtssprüche als Grundsatzurteile angesehen werden.

Solch weitreichende Urteile zu fällen, die anschließend vom Sportgericht wieder revidiert werden, wirft natürlich kein gutes Licht auf die Verantwortlichen des Deutschen Ringer-Bundes, die ohnehin bei vielen Vereinen momentan in der Kritik stehen. Grundsätzlich wird hier eine vertrauensvolle Zusammenarbeit vermisst. Gerade im Fall von kurzfristigen Verletzungen oder Erkrankungen von Sportlern ist es in jedem Fall sinnvoll, die Möglichkeit einer unkomplizierten nachträglichen Lizenzbeantragung zu ermöglichen, damit die Teams in voller Mannschaftsstärke zu den Kämpfen antreten können. Vorausgesetzt die Lizenzunterlagen sind vollständig und gültig, ist es in der Praxis völlig egal, ob diese am Freitag, Samstag oder den darauffolgenden Montag beim Verband vorliegen.

Wenngleich nun endlich eine Entscheidung getroffen wurde und somit Klarheit über die vorliegende Situation herrscht, wurde von allen Betroffenen Vereinen die unverhältnismäßig lange Wartezeit kritisiert. Zudem wurde auch Kritik von den anderen Bundesligisten laut, da sich aus den mehrwöchigen Verzögerungen für einen Großteil der laufenden Saison eine verschobene Tabellensituation ergab. Dies hätte im schlimmsten Fall einen direkten Einfluss auf die anstehenden Playoff-Auslosungen nehmen können.



Links:


Verwandte News:


Dateien:



<- zurück zur News-Übersicht

Die Ringerwurst