Von: SV Wacker Burghausen, Abteilungsleitung Ringen Das Ergebnis des Bundesligakampfs zwischen dem SV Wacker Burghausen und der SV Germania Weingarten wurde nachträglich zu einem 0:40 Auswärtssieg der Gästemannschaft gewandelt. Als Auslöser hierfür wird von Manuel Senn, dem „Vizepräsident Bundesliga“ der Vorstandschaft des Deutschen Ringerbunds, die Begründung aufgeführt, dass der Burghauser Nachwuchssportler Alexander Kreimer in Folge einer fehlenden Lizenz nicht startberechtigt gewesen sei. Daraus resultierte eine Kettenreaktion, durch die auch Arsen Harutyunyan aus der Wertung genommen wurde, sodass das Team des SV Wacker Burghausen am Ende nur noch acht startberechtigte Sportler in der Mannschaft hatte, was zur 0:40 Wertung des vierten Kampftags führte. Diese Entscheidung des Dachverbands kann und wird der SV Wacker Burghausen nicht unkommentiert hinnehmen. Zur Situation: In Folge der Ausfälle von Ramsin Azizsir, Eduard Tatarinov und Felix Baldauf musste der SV Wacker Burghausen kurzfristig Nachwuchssportler Alexander Kreimer nachlizenzieren, um mit einer voll besetzten Mannschaft den Bundesligaheimkampf gegen die SV Germania Weingarten bestreiten zu können. Das Antreten in voller Mannschaftsstärke ist für den SV Wacker aus Gründen der sportlichen Fairness im Rahmen der Liga, gegenüber der gegnerischen Mannschaft und auch für alle Zuschauer und Fans, wann immer möglich absolute Priorität. Das, so sollte man eigentlich meinen, müsste auch für den Dachverband einer Sportart gelten. Hierfür wurde – wie in den vergangenen Jahren üblich – ein Lizenzantrag per Einschreiben an den Deutschen Ringerbund übermittelt. Der Einschreibebeleg galt in der Vergangenheit ausnahmslos immer als gültige Validierung des Lizenzantrags. Dieses Prozedere wurde in der abgelaufenen Saison 2023/24 im Rahmen der 1. Bundesliga von verschiedenen Vereinen in mindestens 15 Fällen angewandt und vom Dachverband akzeptiert. Das offizielle Regelwerk, die sog. Bundesliga-Richtlinien, wurde in den relevanten Passagen seit der letzten Saison nicht geändert. Die Verantwortlichen des SV Wacker Burghausen sind deshalb selbstverständlich davon ausgegangen, dass sich an der „gelebten Regelauslegung“ seitens der Vereine und des Verbands nichts geändert hat. Die für die jetzige Situation als Begründung herangezogene Regel resultiert aus einer Änderung in den Bundesliga-Richtlinien zur Saison 2022/23, die besagt, dass nicht mehr allein der Einschreibebeleg für die Lizenzvergabe ausreicht, sondern dass das Einschreiben erfolgreich dem Deutschen Ringerbund zugestellt worden sein muss. Dies fällt allerdings in den Bereich der Unmöglichkeit, sollte der Lizenzantrag am Tag vor einem bundeseinheitlichen Feiertag erfolgen, da einerseits weder das Einschreiben zugestellt werden kann noch die Geschäftsstelle des Deutschen Ringerbunds besetzt ist. In der laufenden Saison wurden in Summe bereits vier Mannschaftskämpfe in Folge von Lizenzverstößen im Rahmen der Nachlizenzierung mit 0:40 gewertet - ein wahrscheinlich einzigartiger Umstand in Ligen der höchsten Klasse in allen Sportarten in Deutschland. Die begeisterten Zuschauer haben von den 20 Sportlern, die am Samstagabend in Burghausen auf der Matte standen, Sport auf überragendem, teilweise auf Weltklasse Niveau geboten bekommen. Anstatt Werbung für diesen großartigen und interessanten Sport zu betreiben, generieren derartige Entscheidungen am „grünen Tisch“ ein desaströses Bild in der Außendarstellung. Kann es denn wirklich im Sinne des Sports sein, dass Vereine zukünftig bei kurzfristigen Ausfällen von Sportlern, die krankheits- oder verletzungsbedingt immer wieder vorkommen werden, nur mit neun Sportlern antreten oder im schlimmsten Fall einen Kampftag ganz absagen müssen? Eigentlich sollte es diesbezüglich keine zwei Meinungen geben. Der SV Wacker Burghausen hat nun sieben Tage Zeit, um auf den Verwaltungsentscheid zu reagieren. Nach eingehender Prüfung der Rechtslage wird der SV Wacker Burghausen entscheiden, ob das Rechtsmittel der Beschwerde gegen den Verwaltungsentscheid eingelegt wird. Links: Verwandte News: Dateien: |
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